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Strukturen & Partner

Das NOO ist Partner des Transplantationszentrums St.Gallen, an welchem ausschliesslich Nieren transplantiert werden.

Das schweizerische Transplantationsgesetz, Art. 11 schreibt die Unabhängigkeit der an einer Organspende und Transplantation beteiligten Personen vor. So dürfen Ärztinnen und Ärzte, die den Tod eines Menschen feststellen, weder an der Entnahme noch an der Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen mitwirken.

Und andererseits dürfen Ärztinnen und Ärzte, die Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen und transplantieren, Personen, die sterbende Patienten betreuen, nicht unter Zeitdruck setzen oder anderweitig zu beeinflussen versuchen.

Wie das untenstehende Organigramm aufzeigt, ist durch die klar abgegrenzten Zuständigkeitsbereiche diese vom Gesetz vorgeschriebene Unabhängigkeit zwischen Organspende und Transplantation gewährleistet:

Netzwerk Organspende Ostschweiz NOO

Klinik für Operative Intensivmedizin (KOIM) und Klinik für Intensivmedizin

Die Aufgabe der Intensiv- und Notfallstationen des Kantonsspitals und der Netzwerkspitäler ist die Spendererkennung und Betreuung.
Intensivmedizinische Behandlungen zielen immer auf die Heilung des Patienten oder die Linderung seines Leidens ab. Über eine mögliche Organspende wird erst dann im Behandlungsteam und mit den Angehörigen gesprochen, wenn alle therapeutischen Massnahmen ausgeschöpft sind und eine infauste, also eine auf Heilung aussichtslose Prognose gestellt ist. In einem solchen Fall wird mit den Angehörigen eine Therapiezieländerung bzw. ein Therapieabbruch besprochen. Erst in einem zweiten Gespräch wird der mutmassliche Wille der verstorbenen Person betreffend einer möglichen Organspende eruiert.
Grundlage für diesen Prozess bildet die SAMW Richtlinie – Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantation.

Transplantationskoordination

Der Transplantationskoordination kommt im Organspende- und Transplantationsprozess eine Drehscheibenfunktion zu. Der Schwerpunkt der täglichen Arbeit liegt in der Betreuung der Nieren-Lebendspender sowie der Patienten auf der Warteliste.
Im Falle einer Organspende im NOO werden die Transplantationskoordinatoren nach der Todesfeststellung hinzugezogen. Sie verantworten das gesamte Spendermanagement vor Ort. Dies umfasst, neben der Betreuung der Angehörigen, sämtliche Koordinationsarbeiten rund um die Organentnahme in Zusammenarbeit mit Swisstransplant.

Wird für einen Patienten des Kantonsspitals St.Gallen eine passende Niere gefunden, so obliegt der Transplantationskoordination das gesamte Empfängermanagement. Dies umfasst die Betreuung des Patienten, die Organisation der Operationen vor Ort im Kantonsspital St.Gallen
und die Koordinationsabsprachen mit den nationalen Partnern.

Transplantationszentrum St.Gallen

Transplantationen von Organen und Geweben unterliegen der Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Gesundheit BAG.
Nur Spitäler, die über die erforderlichen Fachbereiche - wie Intensivmedizin, Chirurgie, Kardiologie usw. - und betrieblichen Voraussetzungen - Typisierungslaboratorien, Notfallstationen, Operationssäle etc. - verfügen, erhalten eine solche Bewilligung (Transplantationsverordnung, Art. 16, Anhang 6).
Neben dem Kantonsspital St.Gallen sind dies die 5 Schweizer Universitätsspitäler (Insel, USZ, USB, CHUV, HUG). Jedes Zentrum konzentriert sich auf die Transplantation bestimmter Organe - am Transplantationszentrum St.Gallen werden ausschliesslich Nieren transplantiert.

Die Fachverantwortung für das gesamte Transplantationszentrums obliegt Dr. med. Isabelle Binet, Leiterin Klinik für Nephrologie und Transplantationsmedizin.

Klinik für Nephrologie und Transplantationsmedizin

An der Klinik für Nephrologie und Transplantationsmedizin werden Patienten mit Niereninsuffizienz, die auf der nationalen Warteliste aufgenommen wurden, vor, während und nach einer Nierentransplantation betreut. Der Transplantationsmedizin obliegt auch die Verantwortung bei der Akzeptanz eines Spendeorgans für die Patienten der Klinik. Die Abklärung von Empfängern und Spendern erfolgt interdisziplinär und nach anerkannten Richtlinien.
Seit den 1990er Jahren gibt es auch ein Lebendspende Programm für Nieren. Am Transplantationszentrum St.Gallen werden alle drei Formen – altruistisch / gerichtet und Über-Kreuz - der Lebend-Nierenspende angeboten.

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